Führerscheinentzug: wenn der Autofahrer zum Fußgänger wird

Führerscheinentzug: wenn der Autofahrer zum Fußgänger wird

Droht ein Führerscheinentzug oder die Fahrerlaubnis ist bereits eingezogen, dann wird der Autofahrer zwangsläufig zum Beifahrer bzw. Fußgänger. Dann ist die Wut groß und wie groß diese ist, das ist vor allem davon abhängig von dem Grund. Denn der Grund zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug ist erheblich.

Immer mehr Autofahrer müssen Zwangspausen einlegen

In Deutschland müssen immer mehr Autofahrer eine Zwangspause einlegen. Laut der Statistik wurden in 2017 über 455.000 Fahrverbote erteilt. Damit ist die Zahl gegenüber der Vorjahre gestiegen.

Der häufigste Grund für ein Fahrverbot sind Tempoverstöße. Die Fahrzeugführer waren Innerorts mit 31 Stundenkilometern oder mehr zu schnell unterwegs und außerorts mit 41 km/h oder mehr. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis für einen Monat eingezogen. Wer deutlich schneller unterwegs ist, der muss sogar mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.

Ein weiterer Grund dafür, dass der Führerschein eine Zeit lang abgegeben wird, ist Alkohol am Steuer. Die Promillegrenze beträgt 0,5 in Deutschland und das heißt, zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut wird ein Fahrverbot ausgesprochen. Liegt der Wert über 1,1 Promille, dann gilt der Fahrzeugführer als fahruntauglich und es droht ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten.

Hinweis: Selbst wer mit 0,3 Promille unterwegs ist und Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit aufweist, kann ein Fahrverbot erhalten. Das gilt im Übrigen sogar für Fahrradfahrer.

Als ein schweres Verkehrsvergehen wird das überfahren einer roten Ampel gewertet. Bei dem sogenannten Rotlichtverstoß können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hier droht ein einmonatiges Fahrverbot, plus zwei Punkten sowie ein Bußgeld von 200 Euro sofern die Ampel kürzer als eine Sekunde rot war. Über eine Sekunde dann kann es zu einem Führerscheinentzug kommen.

Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führt die Liste des kompletten Entzuges der Fahrerlaubnis an. In diesen Fällen wird der Führerschein einbehalten und muss neu beantragt werden.

Den Führerschein verlieren ohne am Steuer zu sitzen

Es ist für jeden Autofahrer ein Super-Gau, den Führerschein zu verlieren, vor allem dann wenn man für die Arbeit auf das Fahrzeug angewiesen ist oder auf dem Land wohnt und es nur wenige Möglichkeiten in Hinsicht auf die Mobilität gibt. Eben daher sind viele Autofahrer vorsichtig, damit sie nicht davon betroffen sind.

Doch viele sind sich nicht bewusst darüber, dass sie ihren Führerschein sogar dann verlieren können, wenn sie nicht am Steuer sitzen. Das ist laut Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung möglich. Dieser Paragraph besagt, dass ein jeder „der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist“ seine Fahrerlaubnis verlieren kann.

Das ist bspw. der Fall bei allgemeinen Drogenkonsum, einer Mittäterschaft als Beifahrer oder Fahrerflucht. Aber selbst wer betrunken Fahrrad fährt, als Wiederholungstäter ein Verkehrsdelikt begeht oder zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, kann Gefahr laufen, seinen Führerschein zu verlieren.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Verlust der Fahrerlaubnis

Allerdings besteht zwischen Fahrverbot und Verlust der Fahrerlaubnis ein großer Unterschied. Das Fahrverbot gilt für maximal drei Monate und im Anschluss erhält der Fahrzeugführer seine Fahrerlaubnis wieder zurück. Das ist der Fall bei kleineren Vergehen. Zudem kann sich der Betroffene selbst aussuchen, wenn er seinen Führerschein abgibt – innerhalb von vier Monaten. Allerdings gilt das nicht für diejenigen, die innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal den Führerschein abgeben mussten.

Der Verlust der Fahrerlaubnis ist dagegen schwerwiegender. Denn dieses Fahrverbot erstreckt sich in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Liegt ein Härtefall vor, dann kann die Fahrerlaubnis sogar auf Lebenszeit entzogen werden. Die Abgestraften dürfen innerhalb der Sperrfrist nur Verkehrsmittel nutzen, die keine Fahrerlaubnis verlangen. Ist die Frist abgelaufen, muss der Führerschein neu beantragt werden und in einigen Fällen droht die zwingende Teilnahme an einer kostspieligen MPU.

Was bedeutet es, wenn ein MPU angeordnet wird?

Der Sinn und Zweck einer MPU ist es, das Risikopotenzial zu beurteilen, das von der betroffenen Person eventuell ausgeht. Dabei geht es grundsätzlich um die Verkehrssicherheit und die mögliche Gefährdung anderer. Diese Untersuchung wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wobei die häufigste Ursache für eine MPU Alkoholdelikte sind. So gibt es bei einer Fahrt mit über 1,6 Promille im Blut keinen Ermessensspielraum. In dem Fall kommt es grundsätzlich zur Anordnung eines derartigen Gutachtens, für das der Betroffene aufkommen muss.

Die Statistik zeigt die Anlässe für eine MPU in 2017 in Deutschland auf:

Nach einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen werden pro Jahr rund 90.000 Medizinisch-psychologisches-Untersuchungen angeordnet. Das ist im Vergleich zu mehr als 50 Millionen Führerscheinen in Deutschland recht gering. Sollte der Betroffene die MPU nicht bestehen, dann wird die neue Fahrerlaubnis nicht erteilt bzw. die bestehende wird eingezogen.

Möglich ist es sogar, dass die Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnet, wenn jemand nicht mehr über die notwendigen Fähigkeiten verfügt. So kann bspw. bei einem Führerscheinentzug von mehr als acht Jahren eine Fahrerlaubnisprüfung in Frage kommen. In einem solchen Fall reicht es nicht aus, jahrelang als Beifahrer am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

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